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Bibel - Teil 02128/31169: 2. Mose 22,13: Wenn es jemand von seinem Nächsten leiht und es kommt zu Schaden oder stirbt, wenn der Besitzer nicht dabei ist, so soll er's ersetzen.

Part 2127 Part 2129
Author
Bible
Verses
2. Mose 22,13
Language
German
Category
Bible
Pages
1
ID
2022013
Preview
Luther 1984:Wenn es jemand von seinem Nächsten leiht und es kommt zu Schaden oder stirbt, wenn der Besitzer nicht dabei ist, so soll er's ersetzen.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):Wenn ferner jemand ein Stück Vieh von einem andern entlehnt hat und dieses zu Schaden oder zu Tode kommt, so muß er, wenn sein Eigentümer nicht zugegen war, unweigerlich-1- Ersatz leisten; -1) o: vollen.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Wenn jemand von seinem Nächsten (ein Stück Vieh) leiht und es bricht sich (einen Knochen) oder stirbt - falls sein Besitzer nicht dabei war, muß er es erstatten-1-; -1) w: unversehrt machen.
Schlachter 1952:Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,
Schlachter 2000 (05.2003):Leiht jemand etwas von seinem Nächsten und es wird beschädigt oder kommt um, ohne dass der Eigentümer dabei ist, so muss er es ersetzen;
Zürcher 1931:Wenn jemand von einem andern (ein Tier) entlehnt, und es bricht ein Bein oder stirbt, ohne dass der Besitzer dabei ist, so muss er Ersatz leisten.
Luther 1912:Wenn’s jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er’s bezahlen.
Buber-Rosenzweig 1929:Wenns aber jemand von seinem Genossen entlehnt, und es wird verstümmelt oder stirbt: war sein Eigner nicht bei ihm, zahle, bezahle er,
Tur-Sinai 1954:Hat es aber jemand von seinem Nächsten entliehen, und es kommt zu Bruch oder stirbt: War sein Eigentümer nicht dabei, soll er es bezahlen.
Luther 1545 (Original):Wenn jemand von seinem Nehesten entlehnet, vnd wird beschedigt oder stirbt, das sein Herr nicht da bey ist, so sol ers bezalen.
Luther 1545 (hochdeutsch):Wenn es jemand von seinem Nächsten entlehnet, und wird beschädiget oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.
NeÜ 2024:(13) Wenn jemand sich von einem anderen ein Stück Vieh leiht und es bricht sich etwas oder stirbt, muss er es erstatten, wenn sein Besitzer nicht dabei war.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Wenn jemand sich [eines] von seinem Nächsten ausborgt, und es bricht sich [ein Glied] oder stirbt: war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es zur Gänze erstatten.
-Parallelstelle(n): ausborgt Psalm 37,21
English Standard Version 2001:If a man borrows anything of his neighbor, and it is injured or dies, the owner not being with it, he shall make full restitution.
King James Version 1611:And if a man borrow [ought] of his neighbour, and it be hurt, or die, the owner thereof [being] not with it, he shall surely make [it] good.
Westminster Leningrad Codex:וְכִֽי יִשְׁאַל אִישׁ מֵעִם רֵעֵהוּ וְנִשְׁבַּר אוֹ מֵת בְּעָלָיו אֵין עִמּוֹ שַׁלֵּם יְשַׁלֵּֽם

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