3. Mose 25, 14

Das dritte Buch Mose, Leviticus

Kapitel: 25, Vers: 14

3. Mose 25, 13
3. Mose 25, 15

Luther 1984:Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll -a-keiner seinen Bruder übervorteilen, -a) 1. Thessalonicher 4, 6.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):Wenn du also deinem Nächsten-1- etwas verkaufst oder von deinem Nächsten etwas kaufst, so sollt ihr einander nicht übervorteilen, -1) o: Volksgenossen.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Und wenn ihr etwas verkauft - (sei es) ein Verkauf an deinen Nächsten oder ein Kaufen aus der Hand deines Nächsten -, dann sollt ihr euch gegenseitig nicht übervorteilen-a-. -a) 3. Mose 19, 13; Jesaja 3, 14.15.
Schlachter 1952:Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen;
Schlachter 2000 (05.2003):Wenn ihr nun eurem Nächsten etwas verkauft oder von eurem Nächsten etwas abkauft, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen;
Zürcher 1931:Wenn du deinem Nächsten etwas verkaufst oder ihm etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen;
Luther 1912:Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll a) keiner seinen Bruder übervorteilen, - a) 1. Thessalonicher 4, 6.
Buber-Rosenzweig 1929:Wenn ihr ein Verkaufsgut deinem Volksgesellen verkauft oder beim Erwerben aus der Hand deines Gesellen placket nimmer ein Mann seinen Bruder;
Tur-Sinai 1954:Und wenn ihr deinem Nächsten etwas verkauft oder etwas kauft aus der Hand deines Nächsten, so sollt ihr einer den andern nicht übervorteilen.
Luther 1545 (Original):Wenn du nu etwas deinem Nehesten verkeuffest, oder jm etwas abkeuffest, sol keiner seinen Bruder vberforteilen.
Luther 1545 (hochdeutsch):Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen,
NeÜ 2024:Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft, damit keiner geschädigt wird.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Und wenn ihr ein Verkaufsgut an deinen Volksangehörigen verkauft oder von der Hand deines Volksangehörigen abkauft, sollt ihr nicht einer den andern(a) übervorteilen.
-Fussnote(n): (a) w.: ein Mann seinen Bruder
-Parallelstelle(n): übervorteilen 3. Mose 19, 11-13; Jesaja 3, 14.15; 1. Thessalonicher 4, 6
English Standard Version 2001:And if you make a sale to your neighbor or buy from your neighbor, you shall not wrong one another.
King James Version 1611:And if thou sell ought unto thy neighbour, or buyest [ought] of thy neighbour's hand, ye shall not oppress one another:
Westminster Leningrad Codex:וְכִֽי תִמְכְּרוּ מִמְכָּר לַעֲמִיתֶךָ אוֹ קָנֹה מִיַּד עֲמִיתֶךָ אַל תּוֹנוּ אִישׁ אֶת אָחִֽיו



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:25, 8: Dieser Abschnitt enthält die allgemeinen Anweisungen für das Jubeljahr.



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