4. Mose 4, 47

Das vierte Buch Mose, Numeri

Kapitel: 4, Vers: 47

4. Mose 4, 46
4. Mose 4, 48

Luther 1984:von dreißig Jahren an und darüber bis ins fünfzigste, aller, die zum Dienst kamen, daß sie ihr Amt ausübten an der Stiftshütte und Lasten trügen,
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):von dreißig Jahren an und darüber bis zu fünfzig Jahren, alle, welche tauglich waren, um bei den Dienstleistungen und bei der Verrichtung des Tragens Verwendung am Offenbarungszelt zu finden,
Revidierte Elberfelder 1985/1986:von dreißig Jahren an und darüber-a- bis zu fünfzig Jahren, alle, die antraten, um die Arbeit der Betreuung-1- und die Arbeit des Tragens am Zelt der Begegnung zu verrichten-a-: -1) w: die Arbeit der Arbeit (am Zelt). a) V. 3.
Schlachter 1952:von dreißig Jahren an und darüber, bis ins fünfzigste, alle, die da kamen zur Verrichtung irgend eines Dienstes oder um eine Last zu tragen an der Stiftshütte;
Schlachter 2000 (05.2003):von 30 Jahren an und darüber, bis zu 50 Jahren, alle, die antraten zur Verrichtung irgendeines Dienstes oder um eine Last zu tragen an der Stiftshütte;
Zürcher 1931:vom dreissigsten Jahre an und darüber bis zum fünfzigsten Jahre, alle, die hineingingen, um die Arbeit des Dienstes und die Arbeit des Tragens am heiligen Zelte zu verrichten -
Luther 1912:von dreißig Jahren und darüber bis ins fünfzigste, aller, die eingingen, zu schaffen ein jeglicher sein Amt und zu tragen die Last in der Hütte des Stifts,
Buber-Rosenzweig 1929:vom Dreißigjährigen aufwärts bis zum Fünfzigjährigen, alles was eingeht, den Dienst der Bedienung und den Dienst der Traglast am Zelt der Begegnung zu dienen,
Tur-Sinai 1954:vom Dreißigjährigen an und darüber bis zum Fünfzigjährigen, jeder, der kam, um den Dienst der Arbeit und den Dienst des Tragens am Erscheinungszelt zu verrichten,
Luther 1545 (Original):von dreissig jaren vnd drüber bis ins funffzigst, aller die eingiengen zu schaffen, ein jglicher sein Ampt, zu tragen die last in der Hütten des Stiffts,
Luther 1545 (hochdeutsch):von dreißig Jahren und drüber bis ins fünfzigste, aller, die eingingen zu schaffen, ein jeglicher sein Amt, und zu tragen die Last in der Hütte des Stifts,
NeÜ 2024:zwischen 30 und 50 Jahren, die zum Dienst am Offenbarungszelt verpflichtet wurden,
Jantzen/Jettel (25.11.2022):vom Dreißigjährigen an und darüber bis zum Fünfzigjährigen, jeder, der [in die Heerschar] eintrat, um den Dienst der Bedienung und den Dienst der Last(a) am Zelt der Begegnung zu verrichten:
-Fussnote(n): (a) d. h.: des Last-Tragens; so a. i. Folg.
English Standard Version 2001:from thirty years old up to fifty years old, everyone who could come to do the service of ministry and the service of bearing burdens in the tent of meeting,
King James Version 1611:From thirty years old and upward even unto fifty years old, every one that came to do the service of the ministry, and the service of the burden in the tabernacle of the congregation,
Westminster Leningrad Codex:מִבֶּן שְׁלֹשִׁים שָׁנָה וָמַעְלָה וְעַד בֶּן חֲמִשִּׁים שָׁנָה כָּל הַבָּא לַעֲבֹד עֲבֹדַת עֲבֹדָה וַעֲבֹדַת מַשָּׂא בְּאֹהֶל מוֹעֵֽד



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:4, 1: Für eine Erörterung der Stiftshütte und ihrer Bestandteile s. Anm. zu 2. Mose 25-30.



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