5. Mose 18, 3

Das fünfte Buch Mose, Deuteronomium

Kapitel: 18, Vers: 3

5. Mose 18, 2
5. Mose 18, 4

Luther 1984:Das soll aber das Recht der Priester sein an das Volk, an die, die ein Schlachtopfer darbringen, es sei Rind oder Schaf, daß man dem Priester gebe die Vorderkeule und beide Kinnbacken und den Magen
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):Folgendes ist es aber, was der Priester vom Volk, nämlich von denen zu beanspruchen hat, die ein Schlachtopfer darbringen, sei es ein Rind oder ein Stück Kleinvieh: man soll davon dem Priester den Bug-1- und die beiden Kinnbacken und den Magen geben. -1) = das Vorderbein o. die Vorderkeule.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Das aber ist der Rechtsanspruch der Priester an das Volk, an die, die ein Schlachtopfer opfern, es sei Rind oder Schaf. Man soll dem Priester die Vorderkeule geben und die Kinnbacken und den Magen-a-. -a) 2. Mose 29, 27.28; 3. Mose 7, 30-34.
Schlachter 1952:Das soll aber das Recht der Priester sein, was ihnen von seiten des Volkes zusteht, von seiten derer, welche opfern, es sei ein Ochs oder Schaf: man soll dem Priester den Bug, die Kinnladen und den Magen geben.
Schlachter 2000 (05.2003):Das soll aber das Recht der Priester sein, was ihnen vonseiten des Volkes zusteht, vonseiten derer, welche die Schlachtopfer opfern, es sei ein Rind oder Schaf: Man soll dem Priester die Vorderkeule, die Kinnbacken und den Magen geben.
Zürcher 1931:Dies aber ist der Anspruch der Priester an das Volk, an die, welche opfern, sei es ein Rind oder ein Schaf: man soll dem Priester die Vorderkeule, beide Kinnbacken und den Magen geben.
Luther 1912:Das soll aber das Recht der Priester sein an dem Volk, an denen, die da opfern, es sei Ochse oder Schaf, daß man dem Priester gebe den Arm und beide Kinnbacken und den Wanst
Buber-Rosenzweig 1929:Und dies ist die Gerechtsame der Priester vom Volk aus: von denen, die Schlachtung schlachten, seis Ochs, seis Lamm, gebe man dem Priester den Bug, die Kinnbacken und den Magen;
Tur-Sinai 1954:Dies aber ist das Recht der Priester von Seiten des Volkes, von denen, die ein Opfertier schlachten, ob Ochs oder Schaf: Man gebe dem Priester den Bug, die Kinnbacken und den Magen.
Luther 1545 (Original):Das sol aber das Recht der Priester sein an dem volck vnd an denen, die da opffern, es sey ochs oder schafe, Das man dem Priester gebe den Arm vnd beide Backen vnd den Wanst.
Luther 1545 (hochdeutsch):Das soll aber das Recht der Priester sein an dem Volk und an denen, die da opfern, es sei Ochse oder Schaf, daß man dem Priester gebe den Arm und beide Backen und den Wanst
NeÜ 2024:Auf dies aber hat ein Priester Anrecht beim Volk: Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf als Schlachtopfer bringt, gehören dem Priester das Schulterstück, die Kinnbacken und der Magen.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Dieses aber soll das recht[mäßig] Zustehende(a) der Priester von Seiten des Volkes sein, von Seiten derer, die ein Schlachtopfer opfern, sei es Rind oder Lämmchen: Man gibt dem Priester die Schulter(b) und die Kinnbacken und den Magen.
-Fussnote(n): (a) Grundbed.: das Recht (b) d. h.: die Vorderkeule
-Parallelstelle(n): 3. Mose 7, 30-34
English Standard Version 2001:And this shall be the priests' due from the people, from those offering a sacrifice, whether an ox or a sheep: they shall give to the priest the shoulder and the two cheeks and the stomach.
King James Version 1611:And this shall be the priest's due from the people, from them that offer a sacrifice, whether [it be] ox or sheep; and they shall give unto the priest the shoulder, and the two cheeks, and the maw.
Westminster Leningrad Codex:וְזֶה יִהְיֶה מִשְׁפַּט הַכֹּהֲנִים מֵאֵת הָעָם מֵאֵת זֹבְחֵי הַזֶּבַח אִם שׁוֹר אִם שֶׂה וְנָתַן לַכֹּהֵן הַזְּרֹעַ וְהַלְּחָיַיִם וְהַקֵּבָֽה



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:18, 3: das Recht der Priester. Anstatt eines Erbteils im Land und in Anerkennung ihrer priesterlichen Pflichten hatten die Priester das Recht, Teile der Opfertiere für sich in Anspruch zu nehmen.



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