5. Mose 19, 4

Das fünfte Buch Mose, Deuteronomium

Kapitel: 19, Vers: 4

5. Mose 19, 3
5. Mose 19, 5

Luther 1984:Und in diesem Fall soll ein Totschläger, der dahin flieht, am Leben bleiben: Wenn jemand seinen Nächsten erschlägt, nicht vorsätzlich, und hat vorher keinen Haß gegen ihn gehabt,
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):Es soll aber für den Totschläger, der sich dorthin flüchten darf, um am Leben zu bleiben, folgende Bestimmung gelten: Wer einen andern unvorsätzlich erschlägt, ohne ihm von früher her feind gewesen zu sein, -
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Das aber ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin flieht, damit er am Leben bleibt: Wer seinen Nächsten unabsichtlich-1- erschlägt und ihn nicht schon vorher haßte -1) w: ohne Wissen.
Schlachter 1952:Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben.
Schlachter 2000 (05.2003):Unter dieser Bedingung aber darf ein Totschläger dahin fliehen und am Leben bleiben: Wenn er seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, ohne zuvor einen Hass auf ihn gehabt zu haben.
Zürcher 1931:Und so soll man es halten mit dem Totschläger, der dorthin flieht, dass er am Leben bleibe: wer seinen Nächsten unvorsätzlich erschlägt, ohne dass er ihm zuvor feind war -
Luther 1912:Und also soll’s sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
Buber-Rosenzweig 1929:Dies aber ist die Sache des Mörders, der dorthin fliehn darf, der leben bleibt:
Tur-Sinai 1954:Dies aber ist die Sache mit dem Totschläger, der dorthin flüchtet und am Leben bleibt: Wer seinen Nächsten ohne Absicht erschlägt und ohne daß er ihm feind gewesen seit gestern oder ehegestern;
Luther 1545 (Original):Vnd das sol die sache sein, das da hin fliehe der einen Todschlag gethan hat, das er lebendig bleibe. Wenn jemand seinen Nehesten schlegt, nicht fürsetzlich, vnd hat vor hin keinen hass auff jn gehabt,
Luther 1545 (hochdeutsch):Und das soll die Sache sein, daß dahin fliehe, der einen Totschlag getan hat, daß er lebendig bleibe: Wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat vorhin keinen Haß auf ihn gehabt,
NeÜ 2024:Gemeint ist einer, der unabsichtlich zum Mörder wurde und seinen Nächsten nicht schon vorher hasste.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Und dies ist die Sache mit dem Totschläger, der dahin flieht, damit er am Leben bleibe: Wer seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, und er hatte ihn am Vortag ‹und› drei Tage ‹zuvor›(a) nicht gehasst(b),
-Fussnote(n): (a) d. h.: früher; so a. i. Folg. (b) w.: und er war ihm ... nicht ein Hasser gewesen; so a. V. 6.
-Parallelstelle(n): 5. Mose 4, 42; 4. Mose 35, 22-25
English Standard Version 2001:This is the provision for the manslayer, who by fleeing there may save his life. If anyone kills his neighbor unintentionally without having hated him in the past
King James Version 1611:And this [is] the case of the slayer, which shall flee thither, that he may live: Whoso killeth his neighbour ignorantly, whom he hated not in time past;
Westminster Leningrad Codex:וְזֶה דְּבַר הָרֹצֵחַ אֲשֶׁר יָנוּס שָׁמָּה וָחָי אֲשֶׁר יַכֶּה אֶת רֵעֵהוּ בִּבְלִי דַעַת וְהוּא לֹא שֹׂנֵא לוֹ מִתְּמֹל שִׁלְשֹֽׁם



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:19, 1: Die Satzungen, die Mose in diesem Teil des Deuteronomiums erklärte, handeln im groben von sozialen und gemeinschaftlichen Anordnungen. Sie konzentrieren sich auf zwischenmenschliche Beziehungen. 19, 1 S. 4. Mose 35, 9-34 bezüglich der Absicht der Zufluchtsstädte.



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