5. Mose 23, 2

Das fünfte Buch Mose, Deuteronomium

Kapitel: 23, Vers: 2

5. Mose 23, 1
5. Mose 23, 3

Luther 1984:KEIN Entmannter oder Verschnittener soll in die Gemeinde des HERRN kommen.-a- -a) Jesaja 56, 3.4; Apostelgeschichte 8, 27.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):«KEINER, dem die Hoden zerquetscht oder die Harnröhre abgeschnitten ist, darf in die Gemeinde des HErrn aufgenommen werden.
Revidierte Elberfelder 1985/1986:EINER, dem die Hoden zerstoßen sind oder die Harnröhre abgeschnitten ist, darf nicht in die Versammlung des HERRN kommen-a-. -a) 3. Mose 21, 20; Jesaja 56, 3-5.
Schlachter 1952:ES soll kein Verstümmelter noch Verschnittener in die Gemeinde des HERRN kommen.
Schlachter 2000 (05.2003):Es soll niemand mit zerstoßenen Hoden und auch kein Verschnittener in die Gemeinde des HERRN kommen.
Zürcher 1931:KEIN irgendwie Entmannter darf in die Gemeinde des Herrn eintreten.
Luther 1912:Es soll kein Zerstoßener noch Verschnittener in die Gemeinde des Herrn kommen.
Buber-Rosenzweig 1929:Nicht gehe ein durch Zermalmung Verstümmelter noch ein an der Röhre Verschnittener in SEIN Gesamt ein.
Tur-Sinai 1954:Es soll kein durch Zerquetschung Verwundeter noch ein am Glied Verstümmelter in die Volksschar des Ewigen kommen.
Luther 1545 (Original):Es sol kein Zestossener noch Verschnittener in die Gemeine des HERRN komen.
Luther 1545 (hochdeutsch):Es soll kein Zerstoßener noch Verschnittener in die Gemeine des HERRN kommen.
NeÜ 2024:Wer zur Gemeinde Jahwes gehört: (2) Es darf keiner in die Gemeinde Jahwes aufgenommen werden, dessen Hoden zerquetscht oder dessen Glied abgeschnitten ist.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Ein durch Zermalmung(a) Verstümmelter oder einer mit abgeschnittener Harnröhre darf nicht in die Versammlung Jahwehs kommen.
-Fussnote(n): (a) d. h.: Zermalmung der Hoden
-Parallelstelle(n): 3. Mose 21, 17-23; Jesaja 56, 3-5
English Standard Version 2001:No one whose testicles are crushed or whose male organ is cut off shall enter the assembly of the LORD.
King James Version 1611:He that is wounded in the stones, or hath his privy member cut off, shall not enter into the congregation of the LORD.
Westminster Leningrad Codex:לֹֽא יָבֹא פְצֽוּעַ דַּכָּא וּכְרוּת שָׁפְכָה בִּקְהַל יְהוָֽה



Kommentar:
John MacArthur Studienbibel:23, 2: die Gemeinde des HERRN. Mose geht vom häuslichen und ehelichen Zusammenleben im vorangegangenen Kapitel über zur Einheit des Volkes als Versammlung und spricht von den Bürgerrechten, einschließlich der Zusammenkunft in der Gegenwart des Herrn zu seiner Anbetung. Sehr wahrscheinlich schloss dieses Gesetz niemanden aus, im Gebiet Israels zu wohnen, sondern nur von öffentlichen Ämtern und Ehren, Mischehen und der Teilnahme an religiösen Vorrechten an der Stiftshütte und später am Tempel. Dem Verstümmelten (V. 2), dem Bastard (V. 3) und den Ammonitern und Moabitern (V. 4-7) war es nicht gestattet, den Herrn anzubeten. Aus Furcht vor freundschaftlichen oder ehelichen Verbindungen, die Israel zum Götzendienst verleiten würden, lautete die allgemeine Regel, dass Fremde und Ausländer bis zu ihrer Bekehrung zu Gott und dem jüdischen Glauben nicht zugelassen waren. Jedoch waren von dieser allgemeinen Regelung bestimmte Personenkreise ausgeschlossen wie z.B. Eunuchen, uneheliche Kinder, Ammoniter und Moabiter. Eunuchen, weil ihre mutwillige Verstümmelung (im Hebräer heißt es wörtl. »durch Zerquetschen«, was die Art und Weise beschreibt, in der eine solche Handlung üblicherweise durchgeführt wurde) gegen Gottes Schöpfung des Mannes verstieß, mit götzendienerischen Praktiken in Verbindung stand und von heidnischen Eltern an ihren Kindern ausgeführt wurde, so dass sie als Eunuchen in den Häusern der Großen dienen konnten (vgl. 25, 11.12). Die unehelichen Kinder waren ausgeschlossen, um schändlichem sexuellem Fehlverhalten ein unauslöschliches Stigma aufzudrücken. Ammoniter und Moabiter waren nicht ausgeschlossen, weil sie aus Inzest hervorgegangen waren (vgl. 1. Mose 19, 30ff.), sondern wegen ihrer Feindschaft gegenüber Gott und seinem Volk Israel. Viele Israeliten waren östlich des Jordan in unmittelbarer Nachbarschaft dieser Völker angesiedelt, so dass Gott diese Grenze zog, um sie vor ihrem bösen, götzendienerischen Einfluss zu bewahren. Einzelnen Menschen dieser drei ausgestoßenen Gruppen wird von Jesaja Gnade und Annahme angeboten durch den persönlichen Glauben an den wahren Gott (vgl. Jesaja 56, 1-8). Ruth, die Moabiterin, dient hierzu als bemerkenswertestes Beispiel (vgl. Ruth 1, 4.16).



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