| Luther 1984: | Und wer von meinem Erbteil übrigbleiben wird, den will ich verstoßen und will sie geben in die Hände ihrer Feinde, daß sie Raub und Beute aller ihrer Feinde werden, |
| Menge 1926/1949 (Hexapla 1989): | Und ich will den Überrest meines Eigentumsvolkes verstoßen und sie in die Gewalt ihrer Feinde fallen lassen, daß sie allen ihren Feinden zum Raub und zur Beute werden sollen, |
| Revidierte Elberfelder 1985/1986: | Und ich werde den Überrest meines Erbteils verstoßen-a- und werde sie in die Hand ihrer Feinde geben, und sie werden allen ihren Feinden zum Raub und zur Plünderung werden-b-, -a) 2. Könige 17,19.20; Jeremia 12,7. b) Psalm 74,1; Jeremia 19,7. |
| Schlachter 1952: | Und das Übriggebliebene meines Erbteils will ich verwerfen und sie in die Hand ihrer Feinde geben, und sie sollen allen ihren Feinden zum Raub und zur Beute werden; |
| Schlachter 2000 (05.2003): | Und den Überrest meines Erbteils will ich verwerfen und sie in die Hand ihrer Feinde geben, und sie sollen allen ihren Feinden zum Raub und zur Beute werden; |
| Zürcher 1931: | Und was übrigbleibt von meinem Eigentum, will ich verstossen, will sie in die Hände ihrer Feinde geben, dass sie allen ihren Feinden zum Raub und zur Beute werden, |
| Luther 1912: | und ich will die übrigen meines Erbteils verstoßen und sie geben in die Hände ihrer Feinde, daß sie ein Raub und Reißen werden aller ihrer Feinde, - |
| Buber-Rosenzweig 1929: | ich verstoße den Rest meines Eigentums, gebe sie in die Hand ihrer Feinde, daß sie zur Beute und zum Raub werden all ihren Feinden, |
| Tur-Sinai 1954: | Und ich verstoße den Rest meines Erbes und gebe sie in die Hand ihrer Feinde, und sie sollen zur Beute und zur Plünderung werden allen ihren Feinden. |
| Luther 1545 (Original): | Vnd ich wil etliche meines Erbteils vber bleiben lassen, vnd sie geben in die hende jrer Feinde, das sie ein Raub vnd reissen werden aller jrer Feinde. |
| Luther 1545 (hochdeutsch): | Und ich will etliche meines Erbteils überbleiben lassen und sie geben in die Hände ihrer Feinde, daß sie ein Raub und Reißen werden aller ihrer Feinde, |
| NeÜ 2024: | Und den Rest, der dann noch übrig geblieben ist, werde ich verstoßen. Ich gebe sie in die Gewalt ihrer Feinde, die sie ausrauben und plündern. |
| Jantzen/Jettel (25.11.2022): | Und ich werde den Überrest meines Erbteils aufgeben und werde sie in die Hand ihrer Feinde geben, und sie werden allen ihren Feinden zum Raub und zur Beute werden, -Parallelstelle(n): 2. Könige 17,19.20; Jeremia 12,7; Jeremia 19,7; Klagelieder 1,5.7 |
| English Standard Version 2001: | And I will forsake the remnant of my heritage and give them into the hand of their enemies, and they shall become a prey and a spoil to all their enemies, |
| King James Version 1611: | And I will forsake the remnant of mine inheritance, and deliver them into the hand of their enemies; and they shall become a prey and a spoil to all their enemies; |
| Westminster Leningrad Codex: | וְנָטַשְׁתִּי אֵת שְׁאֵרִית נַחֲלָתִי וּנְתַתִּים בְּיַד אֹֽיְבֵיהֶם וְהָיוּ לְבַז וְלִמְשִׁסָּה לְכָל אֹיְבֵיהֶֽם |
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Kommentar: | |
| John MacArthur Studienbibel: | 21, 14: Überrest. Juda, der allein übrig gebliebene Stamm des ausgewählten Volkes. verwerfen. Der Herr stand im Begriff, sein Volk in die Hände ihrer Feinde zu geben, die sie ausrauben würden (vgl. Jeremia 12,7). |