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Bibel - Teil 10643/31169: 1. Chronik 9,25: Ihre Brüder aber waren auf ihren Gehöften und mußten zur verordneten Zeit für jeweils sieben Tage hereinkommen, um mit ihnen Dienst zu tun.

Teil 10642 Teil 10644
Autor
Bible
Bibelstellen
1. Chronik 9,25
Sprache
Deutsch
Kategorie
Bibel
Seiten
1
ID
13009025
Text-Ausschnitt
Luther 1984:Ihre Brüder aber waren auf ihren Gehöften und mußten zur verordneten Zeit für jeweils sieben Tage hereinkommen, um mit ihnen Dienst zu tun.
Menge 1926/1949 (Hexapla 1989):Ihre Geschlechtsgenossen aber in ihren Dörfern hatten sich von sieben zu sieben Tagen, von einem Zeitpunkte zum andern, zugleich mit jenen zum Dienst einzustellen;
Revidierte Elberfelder 1985/1986:Ihre Brüder in ihren Gehöften mußten (alle) sieben Tage, von einem Zeitpunkt zum andern, mit ihnen hereinkommen-a-. -a) 2. Chronik 23,4.
Schlachter 1952:Und ihre Brüder in ihren Dörfern hatten je für sieben Tage, von Termin zu Termin, zu ihnen zu kommen.
Schlachter 2000 (05.2003):Und ihre Brüder in ihren Dörfern hatten jeweils für sieben Tage, von Termin zu Termin, zu ihnen zu kommen.
Zürcher 1931:Und ihre Stammesgenossen in ihren Dörfern hatten je für sieben Tage, von Termin zu Termin, hereinzukommen (, um Dienst zu tun) mit ihnen;
Luther 1912:Ihre Brüder aber waren auf ihren Dörfern, daß sie hereinkämen allezeit je des siebenten Tages, bei ihnen zu sein.
Buber-Rosenzweig 1929:und ihre Brüder in ihren Gehöften hatten von Frist zu Frist für sieben Tage zu kommen, diesen ge sellt,
Tur-Sinai 1954:Und ihre Brüder in ihren Gehöften hatten für sieben Tage von Zeit zu Wiederzeit heranzukommen, zusammen mit diesen.
Luther 1545 (Original):Jre Brüder aber waren auff jren Dörffern, das sie her ein kemen ja des siebenden tages, allezeit bey jnen zu sein.
Luther 1545 (hochdeutsch):Ihre Brüder aber waren auf ihren Dörfern, daß sie hereinkämen, je des siebenten Tages, allezeit bei ihnen zu sein.
NeÜ 2024:Ihre Brüder, die in ihren Gehöften wohnten, mussten jeweils für sieben Tage mit ihnen zusammen zum Dienst erscheinen, wenn sie an der Reihe waren.
Jantzen/Jettel (25.11.2022):Und ihre Brüder in ihren Gehöften mussten zusammen mit diesen kommen für jeweils sieben Tage, von einem Zeitpunkt zum anderen;
-Parallelstelle(n): 2. Könige 11,5-7; 2. Chronik 23,4.8
English Standard Version 2001:And their kinsmen who were in their villages were obligated to come in every seven days, in turn, to be with these,
King James Version 1611:And their brethren, [which were] in their villages, [were] to come after seven days from time to time with them.
Westminster Leningrad Codex:וַאֲחֵיהֶם בְּחַצְרֵיהֶם לָבוֹא לְשִׁבְעַת הַיָּמִים מֵעֵת אֶל עֵת עִם אֵֽלֶּה

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